Das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm“, soll gezielt Investitionen anregen und Unternehmen steuerlich entlasten. Es enthält mehrere Maßnahmen, die schrittweise bis 2032 wirken.
Wiedereinführung der degressiven Abschreibung
Unternehmen können zwischen Juli 2025 und Ende 2027 wieder eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter nutzen. Der Prozentsatz darf höchstens das Dreifache des linearen Satzes, jedoch maximal 30 %, betragen.
Diese Regelung soll Investitionen in Maschinen, Fahrzeuge und andere Anlagegüter beschleunigen. Die beschleunigte Abschreibemöglichkeit gilt für Investitionen, die vom 1. Juli dieses Jahres bis zum 31. Dezember 2027 getätigt werden.
Arithmetisch-degressive AfA für E-Fahrzeuge
Für elektrisch betriebene Firmenfahrzeuge gilt ab Juli 2025 eine neue Abschreibungsform (§ 7 Abs. 2a EStG): 75 % im ersten Jahr, danach 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und 2 %. Sie ist bis Ende 2027 befristet. Diese Sonderregelung zielt auf eine schnelle Förderung der Elektromobilität im Unternehmensbereich.
Anhebung der Dienstwagen-Grenze bei Elektroautos
Die Bruttolistenpreisgrenze für die begünstigte ¼-Regelung bei der Privatnutzung von E-Fahrzeugen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 3 EStG) wird von 70.000 EUR auf 100.000 EUR angehoben – für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft werden.
Senkung des Thesaurierungssteuersatzes
Der Thesaurierungssatz für nicht entnommene Gewinne (§ 34a Abs. 1 EStG) sinkt schrittweise von bisher 28,25 %:
• auf 27 % ab VZ 2028/2029,
• auf 26 % ab VZ 2030/2031,
• auf 25 % ab VZ 2032.
Weitere Maßnahmen
Körperschaftsteuer: Reduktion von derzeit 15 % auf 10 % in fünf Jahresschritten bis 2032.
Forschungszulage: Erhöhung des förderfähigen Höchstbetrags von 10 Mio. EUR auf 12 Mio. EUR.
Das Investitionssofortprogramm verschafft insbesondere mittelständischen Betrieben neue steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Die Kombination aus degressiver AfA, niedrigeren Gewinnsteuersätzen und besserer Förderung von Forschung sowie Elektromobilität soll Wachstum, Liquidität und ökologische Modernisierung der Unternehmensflotten fördern.