Ein Referentenentwurf aus September 2025 will notarielle Online-Verfahren ausweiten. Künftig sollen folgende Vorgänge auch per Videokommunikation beurkundet oder beglaubigt werden können:
• Vollmachten zur Anmeldung beim Handels-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister (Registervollmachten)
• Vollmachten zur Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen von GmbH-Gesellschaftern (Stimmrechtsvollmachten)
• Vollmachten zur Abgabe der Erklärung zur Übernahme eines GmbH-Geschäftsanteils
• Gründungen von Aktiengesellschaften (AG) und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
Bisher ist hierfür Präsenz beim Notar erforderlich. Das Online-Verfahren macht Vollmachten und Erklärungen ortsunabhängig möglich.
Für Familienunternehmen und Personengesellschaften mit vielen oder im Ausland lebenden Gesellschaftern reduziert sich der Aufwand erheblich. Auch Start-ups profitieren, da Investoren oft nicht vor Ort sind.
Nicht online beurkundet werden können weiterhin Umwandlungen, Kapitalmaßnahmen mit Mehrheitsbeschluss und GmbH-Anteilskaufverträge.
Der Entwurf vom September 2025 ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung und Vereinfachung im Gesellschafts- und Registerrecht.
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